Arbeitsrecht

Seit 2003 vertrete ich bundesweit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Kernbereich meiner Kanzlei ist die langfristige Begleitung von Firmen im gesamten personalrechtlichen Bereich, so dass ich mich ständig mit allen Facetten des Arbeitsrechts befasse.

In denen mit mir über Jahre verbundenen Unternehmen begleite ich die Anbahnung von Anstellungsverträgen, manövriere das Unternehmen durch vielschichtige oft auch nichtjuristische Problemstellungen im Arbeitsalltag und wickle auch Arbeitsverhältnisse konsequent ab.

Die arbeitsgerichtliche Vertretung ist ein wesentlicher Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Dabei profitieren sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber von meinen Erfahrungen auf jeweils beiden Seiten des Arbeitslebens.

Durch meine Lehrbefähigung des Landes Berlin führe ich auch zertifizierte Weiterbildungen durch und bin in einigen Unternehmen der Datenschutzbeauftragte.

Um Ihr Arbeitsverhältnis von Anfang an gut zu beginnen – führe ich ausgehend von Ihren Bedürfnissen und Zielen – für Sie die Arbeitsvertragsverhandlung und die Vertragsgestaltung durch.

Falls das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, verhandle und erarbeite ich für Sie Aufhebungsvereinbarungen und reiche für Sie vor allen bundesdeutschen Arbeitsgerichten Kündigungsschutzklagen ein.

Ferner unterstütze ich Sie bei rechtlichen Fragen bezüglich der Arbeitszeugniserstellung, Lohnforderungen und Urlaubsabgeltung.